Fachausschuss Kirchenmusik und Kultur
Ordnung für den
Fachausschuss „Kirchenmusik und Kultur“
Im Evangelischen Kirchenbezirk Kirchheim unter Teck
§ 1
Für die kirchliche Arbeit im Fachbereich „Kirchenmusik und Kultur“ innerhalb des Evangelischen Kirchenbezirks Kirchheim unter Teck wird der Fachausschuss „Kirchenmusik und Kultur“ gebildet.
§ 2
Der Fachausschuss „Kirchenmusik und Kultur“ unterstützt und koordiniert die Arbeit der Kirchenmusik in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk Kirchheim unter Teck. Er achtet darauf, dass das gottesdienstliche Leben der Kirchengemeinden durch die Kirchenmusik bereichert wird. Er hat weiterhin die Aufgabe der Entwicklung und Zielsetzung kirchenmusikalischer Arbeit im Zusammenwirken mit den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern.
§ 3
Der Fachausschuss „Kirchenmusik und Kultur“ fördert die Kulturarbeit im Evangelischen Kirchenbezirk Kirchheim unter Teck, insbesondere im Bereich der Musik, der Kunst und Kultur.
§ 4
Der Fachausschuss arbeitet innerhalb der ihm übertragenen Zuständigkeit auf Grundlage der Haushalts- und Stellenpläne sowie der Rahmenbeschlüsse des Kirchenbezirksausschusses und der Bezirkssynode. Er hat folgende Aufgaben:
Fachberatung für den Bereich „Kirchenmusik und Kultur“
Förderung, Koordination und gegebenenfalls Durchführung der Arbeit
innerhalb der Kirchengemeinden in diesem Fachbereich
Beratung des Bezirkskantors
Beratung in Personalangelegenheiten für die Personalstellen des
Fachbereichs, bei der Erstellung von Dienstanweisungen
und bei der Durchführung des Dienstes
Unterstützung des Bezirkskantors bei der Beratung und Begleitung der
Organisten und Chorleiter/innen, der Pfarrer/innen und der
Kirchengemeinden in allen Angelegenheiten des Fachbereichs
Vorschlag von Erneuerungs- bzw. Anschaffungsmaßnahmen für den
Fachbereich
§ 5
Die Mitglieder des Ausschusses „Kirchenmusik und Kultur“ werden vom Kirchenbezirksausschuss für vier Jahre berufen. Bei der Berufung ist eine möglichst gleichmäßige Berücksichtigung von Frauen und Männern sowie der verschiedenen Kirchengemeinden zu berücksichtigen. Der Bezirkskantor ist ständiges Mitglied des Ausschusses.
§ 6
Dem Fachausschuss „Kirchenmusik und Kultur“ gehören mindestens sieben, höchstens vierzehn Mitglieder an. Im Fachausschuss sollen folgende Personen/Personengruppen vertreten sein:
- Der Pfarrer/die Pfarrerin für Kirchenmusik im Kirchenbezirk
- Ein Mitglied des Kirchenbezirksausschusses
- Ein Vertreter/eine Vertreterin der Posaunenarbeit im Bezirk
- Chorleiter/innen
- Organisten/Organistinnen
- Fachkundige und interessierte Gemeindemitglieder
Der Fachausschuss wählt aus seiner Mitte einen/eine Vorsitzenden/Vorsitzende und eine/einen Stellvertreter/in.
§ 7
Die Vorsitzenden des Kirchenbezirksausschusses sind berechtigt, soweit sie nicht selbst Mitglied des Fachausschusses sind, an den Sitzungen des Fachausschusses mit beratender Stimme teilzunehmen und Anträge einzubringen.
§ 8
Über die Sitzungen des Fachausschusses „Kirchenmusik und Kultur“ sind Protokolle zu fertigen und des Mitgliedern des Ausschusses sowie den Mitgliedern des Kirchenbezirksausschusses zur Kenntnis zu geben.
§ 9
Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben tritt der Fachausschuss „Kirchenmusik und Kultur“ in regelmäßigen Abständen (mindestens 3-4 mal jährlich) zusammen. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden des Ausschusses entsprechend den Bestimmungen der Kirchenbezirksordnung.
Im übrigen gelten die Bestimmungen der Kirchenbezirksordnung über die Geschäftsführung von Ausschüssen.
Kirchheim unter Teck, 17.07.2006
MITGLIEDER DES AUSSCHUSSES SIND:
Rainer Schreier, Vorsitzender
Lucia Kaposi-Krause, 2. Vorsitzende
BZK Ralf Sach
Helmut Feuchter
Pfr. Ulrich Müller
Kirsten Alkier
Adelbert Hipp
Karin Hainzl
Winfried Müller
Christine Goller
Christin Haehnel
Hermann Rauscher